Wer als Heilpraktiker/in tätig werden möchte, bedarf der Berufserlaubnis vom zuständigen Gesundheitsamt. Für die Zulassung bedarf es das Bestehen der staatlich geregelten Prüfung zum/zur Heilpraktiker/in.
Lehrmittel:
Lehrbuch und Lernsystem der MQL-Bildung
Zusatzausbildung:
BELS-Provider-Kurs
Förderungsmöglichkeiten:
Bildungsgutschein, Rententräger
Unterkunft:
Sprechen Sie uns an, wenn Sie an einen unserer Standorte eine Unterkunft benötigen.
Sie wollen als Heilpraktiker/in tätig werden und Patientinnen und Patienten eine alternative Behandlungsform anbieten, dann bereiten wir Sie auf den erfolgreichen Abschluss der staatlichen Heilpraktiker-Prüfung vor. Wer als Heilpraktiker/in tätig werden möchte, muss eine Erlaubnis besitzen, die durch die oben genannt Prüfung erlangt wird.
Folgende Inhalte sind in der Gesamtmaßnahme enthalten:
Voraussetzung:
Zusatzausbildung:
Bei uns haben sie die einmalige Gelegenheit mit der Ausbildung zum Heilpraktiker auch den BELS-Provider-Kurs zu absolvieren. Damit erlangen Sie das Wissen auch bei Notfällen kompetent und schnell Helfen zu können.
Ziel:
Befähigung zum Durchführen der Berufsbezeichnung Heilpraktiker/in.
Dauer: 2.880 UE (18 Monate)