Jeder der eine Fahrerlaubnis erwerben möchte (Führerschein) muss nach der FeV einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Dieser muss mindestens 9 UE á 45 Minuten betragen.
Wir sind von der QSEH der DGUV als Ausbildungsstätte für Erste-Hilfe und Erste-Hilfe am Kind in Betrieben zertifiziert (Kennziffer: 8.1076).
Dieser Kurs richtet sich an betriebliche Ersthelfer/innen und Fahrschüler/innen. Der Kurs ist von der Berufsgenossenschaft (BG) und dessen der QSEH zertifiziert.
Die MQL-Bildung ist eine QSEH zertifizierte Ausbildungsstätte für Erste-Hilfe (Kennziffer: 8.1076).
Auch in Vereinen bieten wir verschiedene Möglichkeiten sich mit der Erste-Hilfe-Kurse an. Im Verein tätige und auch versicherte Trainer und Bürokräfte etc. können über die gesetzlichen Unfallversicherer abgerechnet werden, damit entfällt die Lehrgangsgebühr für den Verein.
Für Schüler/innen, egal welcher Klasse, bieten wir speziell konzipierte Erste-Hilfe-Kurse.
Wir betreuen Schüler/innen aller Jahrgangsstufen. In den höheren Jahrgangsstufen, ist der Kurs auch für den Führerschein anerkannt.
Dieser Kurs richtet sich an betriebliche Ersthelfer/innen, die als Lehrkräfte tätig sind. Der Kurs ist von der Berufsgenossenschaft (BG) und dessen der QSEH zertifiziert.
Die MQL-Bildung ist eine QSEH zertifizierte Ausbildungsstätte für Erste-Hilfe (Kennziffer: 8.1076) für die Erste-Hilfe.
Kinder sind immer eine besondere Patientengruppe. Wir zeigen Ihnen wie Sie effektiv und einfach kleine "Notfälle" meistern können.
Unsere auf Kindernotfälle spezialisierten Ausbilder/innen erklären Ihnen auf einfache Weise, was Sie im Rahmen der Erste-Hilfe bei den Schützlingen tätigen dürfen. Dabei erläutern wir auch rechtliche Fragen.
Jeder der betrieblich als Ersthelfer eingesetzt wird, muss alle 2 Jahre eine Fortbildung besuchen um den Status aufzufrischen.
Dieser Kurs ist von der QSEH und der BG zertifiziert und dient der Auffrischung der Kenntnisse in der Ersten-Hilfe.
Buchen Sie noch heute Ihre Erste-Hilfe-Fortbildung.