Nach § 4 BKrFQV muss jeder Kraftfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung von mindestens 35 Stunden absolvieren. Es
ist nach den gültigen Gesetzen und Verordnungen erlaubt, die 35 Stunden Weiterbildung in fünf gleich große Teile á 7 Stunden zu unterteilen.
Durch die gesetzlichen Neuerungen am 07.12.2020, sind jetzt auch anderweitige Weiterbildungen anrechnungsfähig (ADR
oder Schulung für Lebendtieren). Wir beraten Sie dazu gerne!
Nach § 7 der BKrFQV muss jeder Ausbilder/in für Berufskraftfahrer alle 4 Jahre eine Fortbildung im Umfang von
insgesamt 24 Unterrichtseinheiten an drei Tagen zu absolvieren.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert zahlreiche Weiterbildungen wie z.B. Schulungen über Kontrollgeräte, Sozialvorschriften, Rechtsvorschriften für Disponenten und Fahrer/innen. Dazu zählen auch Aufstiegsfortbildungen wie z.B. Meister/in für Kraftverkehr, Verkehrsleiter/in im Verkehrswesen dazu. Wir beraten Sie gerne.
Die Weiterbildung nach BKrFQG wird benötigt, um die 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis oder Führerschein zu verlängern. Die Gültigkeit der Schlüsselzahl 95 beträgt 5 Jahre, dann benötigt jeder Kraftfahrer eine Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). MQL-Bildung ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte in Berlin, Bremen und Brandenburg.
Dauer: 7 Std. je Modul
Teilnehmer: Lkw-Fahrer/innen, Busfahrer/innen, Disponenten/innen, Führungspositionen, Fuhrparkleitung
Sonderkonditionen für Speditionen:
Bei Abschluss eines Bildungsvertrages mit uns erhalten Sie attraktive Konditionen. Diese richten sich nach der Anzahl der Fahrer/innen, welche von uns geschult werden sollen.
Modul 1 - Eco-Training & Assistenzsysteme
Kenntnisbereiche: 1.1, 1.2, 1.3
Modul 3 - Gefahrenwahrnehmung
Kenntnisbereiche: 1.2, 1.3a, 1.5, 1.6, 3.1, 3.4, 3.5
Modul 5 - Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Kenntnisbereiche: 1.4, 1.5, 1.6
Modul 2 - Sozialvorschriften und Kontrollgeräte
Kenntnisbereiche: 2.1, 2.2, 2.3
Modul 4 - Schadensprävention
Kenntnisbereiche: 1.4, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.6, 3.7, 3.8
Wir bieten auch für Disponenten im Güter- und Personenverkehr Schulungen zu verschiedenen Themen (Lenk- und Ruhezeiten, Recht im Güter- oder Personenverkehr, Ladungssicherung u.v.m.)
Die Schulungen können alle von der BALM teils übernommen werden. Wir helfen Ihnen dabei gerne Weiter.
Die Fortbildung nach BKrFQV wird benötigt, um als Ausbilder/in für Berufskraftfahrer weiter tätig zu sein. MQL-Bildung ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte nach BKrFQG.
Modulausbildung: Jedes Modul Umfasst 8 Unterrichtseinheiten und gliedert sich in 3 Module. Jedes Modul ist separat und kann individuell abgeschlossen werden.
Teilnehmer: Für alle die als Ausbilder/in, Fahrlehrer/innen und Dozent/innen im Berufskraftfahrerbereich tätig sind.
Ablauf: Die Fortbildung wird mittels des Online-Lernsystems durchgeführt, welches unabhängig vom Standort verwendet werden kann.
Modul 1 - Technik, Sicherheit und Fahrgastrechte
Kenntnisbereiche: 1.1, 1.2, 1.3, 1.3a, 1.4, 1.5, 1.6
Modul 3 - Gefahrenwahrnehmung
Kenntnisbereiche: 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.8
Modul 2 - Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
Kenntnisbereiche: 2.1, 2.2, 2.3