Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Nach § 4 BKrFQV muss jeder Kraftfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung von mindestens 35 Stunden absolvieren. Es ist nach den gültigen Gesetzen und Verordnungen erlaubt, die 35 Stunden Weiterbildung in fünf gleich große Teile á 7 Stunden zu unterteilen. 

Durch die gesetzlichen Neuerungen am 07.12.2020, sind jetzt auch anderweitige Weiterbildungen anrechnungsfähig (ADR oder Schulung für Lebendtieren). Wir beraten Sie dazu gerne!

Nach § 7 der BKrFQV muss jeder Ausbilder/in für Berufskraftfahrer alle 4 Jahre eine Fortbildung im Umfang von insgesamt 24 Unterrichtseinheiten an drei Tagen zu absolvieren.


Geförderte Maßnahmen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM)

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert zahlreiche Weiterbildungen wie z.B. Schulungen über Kontrollgeräte, Sozialvorschriften, Rechtsvorschriften für Disponenten und Fahrer/innen. Dazu zählen auch Aufstiegsfortbildungen wie z.B. Meister/in für Kraftverkehr, Verkehrsleiter/in im Verkehrswesen dazu. Wir beraten Sie gerne.  



Weiterbildung für Kraftfahrer/innen

Die Weiterbildung nach BKrFQG wird benötigt, um die 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis oder Führerschein zu verlängern. Die Gültigkeit der Schlüsselzahl 95 beträgt 5 Jahre, dann benötigt jeder Kraftfahrer eine Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). MQL-Bildung ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte in Berlin, Bremen und Brandenburg. 

 

Dauer: 7 Std. je Modul

 

Teilnehmer: Lkw-Fahrer/innen, Busfahrer/innen, Disponenten/innen, Führungspositionen, Fuhrparkleitung

 

Sonderkonditionen für Speditionen: 

Bei Abschluss eines Bildungsvertrages mit uns erhalten Sie attraktive Konditionen. Diese richten sich nach der Anzahl der Fahrer/innen, welche von uns geschult werden sollen. 

Modul 1 - Eco-Training & Assistenzsysteme

Kenntnisbereiche: 1.1, 1.2, 1.3

  • Kraftstoffersparnis 
  • Kinematische Kette 
  • Alternative Antriebe
  • Fahrphysik und Fahrdynamik 
  • Gesetzliche Neuerungen 
  • Autonomes Fahren 

Modul 3 - Gefahrenwahrnehmung

Kenntnisbereiche: 1.2, 1.3a, 1.5, 1.6, 3.1, 3.4, 3.5

  • Verkehrssituationen aus der Praxis
  • Verhalten bei besonderen Verkehrssituationen
  • Arbeitsschutz 
  • Fahrverhalten mit Kraftomnibussen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen

Modul 5 - Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Kenntnisbereiche: 1.4, 1.5, 1.6

  • Gesetzliche Grundlagen 
  • Übungen mit Ladungssicherungstrainer 
  • Physikalische Grundlagen 
  • Lastverteilung 
  • Zurrmittel 
  • Berechnungsgrundlagen

Modul 2 - Sozialvorschriften und Kontrollgeräte

Kenntnisbereiche: 2.1, 2.2, 2.3

  • Auffrischung und Neuerungen 
  • Art. 12 VO (EG) Nr. 561/2006
  • Arten von Kontrollgeräten 
  • Anwenden von Kontrollgeräten
  • Autonomes Fahren 
  • VO (EG) Nr. 2020/1054

Modul 4 - Schadensprävention

Kenntnisbereiche: 1.4, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.6, 3.7, 3.8

  • Verhalten gegenüber von Fahrgästen und Kunden
  • Umgang mit Reklamationen 
  • Kriminalität und Schleusung 
  • Zollrechtliche Grundlagen 


Schulungen für Disponenten

Wir bieten auch für Disponenten im Güter- und Personenverkehr Schulungen zu verschiedenen Themen (Lenk- und Ruhezeiten, Recht im Güter- oder Personenverkehr, Ladungssicherung u.v.m.)

Die Schulungen können alle von der BALM teils übernommen werden. Wir helfen Ihnen dabei gerne Weiter. 


Weiterbildung für Ausbilder/innen

Die Fortbildung nach BKrFQV wird benötigt, um als Ausbilder/in für Berufskraftfahrer weiter tätig zu sein. MQL-Bildung ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte nach BKrFQG.

 

Modulausbildung: Jedes Modul Umfasst 8 Unterrichtseinheiten und gliedert sich in 3 Module. Jedes Modul ist separat und kann individuell abgeschlossen werden. 

 

Teilnehmer: Für alle die als Ausbilder/in, Fahrlehrer/innen und Dozent/innen im Berufskraftfahrerbereich tätig sind. 

 

Ablauf: Die Fortbildung wird mittels des Online-Lernsystems durchgeführt, welches unabhängig vom Standort verwendet werden kann.  

Modul 1 - Technik, Sicherheit und Fahrgastrechte

Kenntnisbereiche: 1.1, 1.2, 1.3, 1.3a, 1.4, 1.5, 1.6

  • Alternative Antriebe
  • Fahrzeugtypen
  • Gesetzliche Neuerungen 
  • Autonomes Fahren
  • Reise- und Linienverkehr

Modul 3 - Gefahrenwahrnehmung

Kenntnisbereiche: 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.8

  • Verkehrssituationen aus der Praxis
  • Verhalten bei besonderen Verkehrssituationen
  • Arbeitsschutz 
  • Fahrverhalten mit Kraftomnibussen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen

Modul 2 - Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber

Kenntnisbereiche: 2.1, 2.2, 2.3

  • Auffrischung und Neuerungen 
  • Art. 12 VO (EG) Nr. 561/2006
  • Arten von Kontrollgeräten 
  • Anwenden von Kontrollgeräten
  • VO (EG) Nr. 2020/1054
  • VO (EU) Nr. 2020/1057