· 

Botenfahrer/in werden

Botenfahrer/innen werden in vielen Bereichen der Logistik eingesetzt. Von der Anlieferung von Waren bis zur Zuordnung von Warensendungen. 

 

Das Hauptaufgabengebiet liegt in dem Transport und der Auslieferung der Warensendungen. Der dazu passende Lehrberuf nennt sich Fachkraft für Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen. Der einfache Einstieg in diesen Beruf ist die Maßnahme des Botenfahrers. Hier erwerben Sie schon die Grundsätze und nötigen Kenntnisse für den richtigen Transport von Warensendungen. 

 

 

Unerlässlich für diese Tätigkeit ist der Führerschein der Klasse B, der bei der MQL-Bildung in der Maßnahme enthalten ist. Da Sie auch nicht ausschließen können, dass Sie auch gefährliche Güter transportieren, bieten wir Ihnen auch noch im Rahmen der Qualifikation die Chance den ADR-Basiskurs abzulegen. Damit haben Sie alles was Sie für die künftige Arbeit benötigen. 

 

Dauer der Ausbildung: 960 UE

 

Welche Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung erfüllen? 

Grundsätzlich müssen Sie für den das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem benötigen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs und einen Sehtest nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Es ist empfehlenswert die deutsche Sprache zu beherrschen (mind. B1 Niveau). 

 

Warum MQL-Bildung? 

Wir sind von vielen verschiedenen Behörden auf Landes- und Bundesebene zertifiziert. Alle für die Führerschein notwendigen Maßnahmen dürfen wir eigenständig durchführen, da wir eine anerkannte Sehteststelle und Erste-Hilfe-Ausbildungsstätte sind. 


Fahrerlaubnisklassen

B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

 

Außerdem – nur in Deutschland – dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).

BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.