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Lkw-Fahrer/in werden

Sie wollen im Güterkraftverkehr Fuß fassen und zahlreich damit verbundene Qualifikationen erhalten. Die MQL-Bildung bietet Ihnen genau das. Wir bieten Ihnen das Komplettpaket, damit Sie sich überall bewerben können und keine Einschränkungen der Tätigkeit aufgrund von fehlenden Qualifikationen haben. 

 

Was erwartet mich in der Ausbildung?

Bei der MQL-Bildung erhalten Sie neben der Führerscheinausbildung auch ein Perfektionstraining um mit Wechselbrücken-Fahrzeugen (BDF-Fahrzeugen) besser umgehen zu können. Dies erfordert Geschick und Erfahrung. Zudem enthalten ist auch die berufsqualifizierende beschleunigte Grundqualifikation gemäß BKrFQG, welche gesetzlich vorgeschrieben ist, um gewerblich Güter befördern zu dürfen. Mit unserem Ladungssicherungstraining sind Sie in der Lage verkehrsgerechte Ladungssicherungen durchzuführen. Die Ausbildung kann mit verschiedenen Bausteinen erweitert werden wie z.B. Gefahrgutausbildung oder Gabelstaplerausbildung.

 

Welche Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung erfüllen? 

Grundsätzlich müssen Sie für den das 21. Lebensjahr vollendet haben. Zudem benötigen Sie von einem Berufsmediziner ein ärztliches Attest über die körperliche und gesundheitliche Eignung nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Es ist empfehlenswert die deutsche Sprache zu beherrschen (mind. B2 Niveau). Für Busfahrer/innen ist ein einwandfreies Führungszeugnis bei der Beantragung des Führerscheins Pflicht sowie auch ein Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) mit max. 5 Punkten. Es ist auch ratsam die Fahrerlaubnis der Klasse B schon vor der Ausbildung im Besitz zu haben, da ohne diese die Ausbildung nicht erfolgen kann. 

 

Was ist das Ziel der Ausbildung?

Sie sollen befähigt werden für Speditionen und Fuhrunternehmen eigenständig Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse C und/oder CE sowie C1 und/oder C1E auf öffentlichen Straßen verkehrsgerecht, umweltschonend und sicher zu führen. 

 

Warum bei der MQL-Bildung die Ausbildung tätigen? 

Bei uns können Sie im persönlichen Beratungsgespräch sich die Maßnahme individuell zusammenstellen, was auch für die Fahrerlaubnisklassen gilt. 


Welche Fahrerlaubnisklassen können Sie auswählen?

C1


Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

 

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1 – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

C1E


Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.

 

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1E – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

C


Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

 

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.

CE


Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

 

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse CE – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.



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Flyer EU Berufskraftfahrer Güterverkehr.
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