Die Fortbildungspflicht für Ausbilderinnen und Ausbilder gemäß BKrFQG und BKrFQV gehört seit Jahren zu den unverzichtbaren Bausteinen qualitätsgesicherter Berufskraftfahrer-Weiterbildung. Dennoch war die praktische Durchführung für viele Lehrkräfte, Unternehmen und Bildungsträger lange mit denselben Problemen verbunden: starre Tagesseminare, kaum Spezialisierungsoptionen, überholte Inhalte und ein Format, das sich selten flexibel in den Arbeitsalltag integrieren ließ.