Die meisten Bildungsträger, Auditoren und selbst einige FKS-Mitarbeiter wissen: Das AZAV-System funktioniert – aber es herrscht erstaunlich viel Rechtsunsicherheit. Viele Vorgaben stammen nicht aus dem Gesetz, sondern aus „Gewohnheit“, Missverständnissen oder Soft-Law-Interpretationen wie den Beiratsempfehlungen.
Als jemand, der sich aktuell wissenschaftlich mit Zertifizierungsrecht, AZAV, DAkkS-Akkreditierung und den Grenzen fachkundiger Stellen beschäftigt, sehe ich genau hier ein strukturelles Problem: Das System folgt Regeln, die rechtlich gar keine Regeln sind.
AZAV ist verbindlich – aber vieles andere nicht
Die AZAV selbst (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist eindeutig:
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Sie legt fest, was geprüft werden darf.
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Sie legt fest, wer prüfen darf.
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Sie legt fest, welche Mindeststandards erfüllt sein müssen.
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Sie begrenzt bewusst die Eingriffsmöglichkeiten der FKS.
ABER:
In der Praxis sieht die Prüfung oft anders aus.
Das Problem: Soft Law statt echtes Recht
In AZAV-Prüfungen haben sich mit den Jahren zahlreiche Regelungen etabliert, die eigentlich keinerlei Rechtsqualität besitzen, zum Beispiel:
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Preisgrenzen für Maßnahmen
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Hotelkostenpauschalen
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angebliche „Obergrenzen“ für den Führerschein B
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Pflichtnachweise für Subunternehmer
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starre Vorgaben zu Unterrichtsinhalten
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interne Vorgaben der BA, die nicht nach außen wirken
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Beiratsempfehlungen als „Pseudo-Normen“
Das zentrale juristische Problem: Soft Law darf kein Hard Law ersetzen. Beiratsempfehlungen sind nicht verbindlich. BA-Arbeitsanweisungen wirken nicht gegenüber Dritten. Empfehlungen sind keine Rechtsgrundlagen. Und Auditoren treffen keine hoheitlichen Entscheidungen. Trotzdem wird genau diese Praxis häufig als „Muss“ vermittelt.
Warum das für Träger und Fahrschulen echte Probleme schafft
Für Bildungsträger, Fahrschulen und Kooperationspartner führt das zu:
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wirtschaftlichen Risiken
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Preisdiktaten ohne Rechtsgrundlage
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unnötigen Abweichungen
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regional völlig unterschiedlichen Prüfpraktiken
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Konflikten bei Maßnahmenzulassungen
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Missverständnissen über Rechte und Pflichten
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Diskussionen, die das Gesetz längst entschieden hat
Ein Beispiel aus der Praxis:
👉 Die berühmte „1.900-€-Grenze“ für den Führerschein Klasse B. Sie steht in keinem Gesetz, keiner Verordnung und nicht in der AZAV. Sie stammt aus einer unverbindlichen Empfehlung – wird aber behandelt, als sei sie Gesetz.
Warum es dringend mehr juristische Klarheit braucht
Das Ziel der AZAV ist Qualitätssicherung, nicht Bürokratie.
Damit das gelingt, braucht es:
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einheitliche Prüfmaßstäbe
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klare Abgrenzung zwischen Recht und Empfehlung
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Transparenz darüber, was verbindlich ist
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bessere Schulung der Auditoren
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rechtssichere Orientierung für Träger
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ein Bewusstsein für die Grenzen fachkundiger Stellen
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einen offenen Umgang mit Soft-Law-Entwicklungen
Ohne diese Klarheit wird das System weiterhin chaotisch bleiben – abhängig von der jeweiligen FKS, vom Auditor, vom Standort und manchmal sogar von der Tagesform.
Fazit: Das System ist gut – aber die Rechtsklarheit fehlt
AZAV kann effizient, fair und transparent sein. Aber nicht, wenn unverbindliche Empfehlungen wie Gesetze behandelt werden. Und nicht, wenn Auditoren mehr prüfen wollen, als ihnen normativ erlaubt ist. Was wir brauchen, ist kein neues System – sondern ein Verständnis dafür, welche Regeln wirklich gelten. Genau dort setze ich in meiner wissenschaftlichen Arbeit an: Rechtsklarheit, Abgrenzung und die Frage, was FKS tatsächlich dürfen – und was nicht.
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