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Welche Steuern zahlt eine GmbH?

Einfache Erklärung für Gründer, Unternehmer und Steuerinteressierte

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in Deutschland eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmer. Sie bietet Haftungsbeschränkung, klare Strukturen und steuerliche Vorteile – aber auch Pflichten.

 

Wer eine GmbH gründet oder führt, sollte genau wissen, welche Steuern anfallen, wie sie berechnet werden und worauf das Finanzamt achtet. In diesem Beitrag erfährst du verständlich erklärt, welche Steuern eine GmbH zahlen muss, wie sie zustande kommen und wie du sie optimal planst.


1. Körperschaftsteuer – das Pendant zur Einkommensteuer

Die wichtigste Steuer einer GmbH ist die Körperschaftsteuer (KSt). Sie entspricht im Prinzip der Einkommensteuer für natürliche Personen, wird aber auf juristische Personen wie Kapitalgesellschaften erhoben.

  • Rechtsgrundlage: Körperschaftsteuergesetz (KStG)

  • Steuersatz: 15 % auf den zu versteuernden Gewinn

  • Bemessungsgrundlage: Jahresüberschuss laut Handelsbilanz, angepasst um steuerliche Korrekturen

Beispiel:

Erzielt deine GmbH im Jahr 100.000 € Gewinn, fallen 15.000 € Körperschaftsteuer an.

Zusätzlich erhebt der Staat noch den Solidaritätszuschlag:

  • 5,5 % auf die Körperschaftsteuer
    → also 15.000 € × 5,5 % = 825 € Soli

➡️ Gesamtbelastung: 15.825 €


2. Gewerbesteuer – die Kommunalsteuer für Unternehmen

Jede GmbH ist kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig (§ 2 Abs. 2 GewStG), unabhängig von der Tätigkeit. Die Gewerbesteuer fließt an die Stadt oder Gemeinde, in der die GmbH ihren Sitz hat.

 

Berechnung:

  1. Steuermesszahl: 3,5 % des Gewerbeertrags

  2. Hebesatz der Gemeinde: individuell zwischen ca. 200 % und 900 %

  3. Formel: Gewinn × 3,5 % × Hebesatz der Kommune

Beispiel:

Bei 100.000 € Gewinn und einem Hebesatz von 400 %:

  • 100.000 € × 3,5 % = 3.500 €

  • 3.500 € × 400 % = 14.000 € Gewerbesteuer

➡️ Gesamtsteuerbelastung (KSt + Soli + GewSt): rund 29,8 %

💡 Wichtig:

 

Für natürliche Personen (Einzelunternehmer, Personengesellschaften) gibt es Freibeträge und Anrechnungen – für die GmbH nicht. Sie zahlt die Gewerbesteuer immer in voller Höhe.


3. Umsatzsteuer – Pflicht bei nahezu jeder Leistung

Die GmbH ist wie jedes Unternehmen umsatzsteuerpflichtig (§ 1 UStG).

 

Das bedeutet:
Sie muss auf ihre Lieferungen und Leistungen 19 % oder 7 % Umsatzsteuer berechnen und diese an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig darf sie selbst Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.

 

➡️ Umsatzsteuer ist also für die GmbH durchlaufender Posten, keine echte Steuerbelastung. Nur bei steuerfreien Umsätzen (z. B. Vermietung, Heilberufe, Finanzdienstleistungen) kann sich die Vorsteuerabzugsfähigkeit einschränken.


4. Lohnsteuer, Sozialabgaben & Co. – für angestellte Mitarbeiter

 

Beschäftigt die GmbH Arbeitnehmer, muss sie die Lohnsteuer für diese einbehalten und ans Finanzamt abführen. Hinzu kommen die Arbeitgeberanteile zu:

  • Krankenversicherung

  • Pflegeversicherung

  • Rentenversicherung

  • Arbeitslosenversicherung

💡 Auch der Geschäftsführer ist lohnsteuerpflichtig, wenn er angestellt ist (nicht bei beherrschender Beteiligung über 50 %).


5. Kapitalertragsteuer – wenn Gewinne ausgeschüttet werden

Wenn die GmbH ihren Gewinn an die Gesellschafter ausschüttet (Dividende), wird darauf Kapitalertragsteuer (KESt) fällig.

  • Steuersatz: 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 %)

  • Die GmbH führt diese Steuer direkt an das Finanzamt ab.

  • Für den Gesellschafter ist die Steuer damit abgegolten („Abgeltungsteuer“).

Beispiel:
Ausschüttung 50.000 € → 12.500 € Kapitalertragsteuer + 687,50 € Soli = 13.187,50 € Steuerabzug. Der Gesellschafter erhält also 36.812,50 € netto.


6. Sonstige mögliche Steuern

Je nach Geschäftsmodell können zusätzlich anfallen:

  • Grundsteuer (bei Immobilienbesitz)

  • Kfz-Steuer (bei betrieblichen Fahrzeugen)

  • Grunderwerbsteuer (bei Grundstückskäufen)

  • Versicherungsteuer (bei Versicherungsverträgen)

  • Zölle oder Verbrauchsteuern (bei bestimmten Handelsgütern)


7. Gesamtsteuerbelastung einer GmbH – Beispielrechnung

Steuerart Betrag (auf 100.000 € Gewinn)
Körperschaftsteuer 15.000 €
Solidaritätszuschlag 825 €
Gewerbesteuer (400 %) 14.000 €
Gesamtbelastung auf Unternehmensebene 29.825 € (≈ 29,8 %)

 

Erfolgt anschließend eine Gewinnausschüttung an den Gesellschafter, fällt zusätzlich die Kapitalertragsteuer an. Damit ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von rund 48–50 %, wenn der Gewinn vollständig ausgeschüttet wird.


8. Fazit – Welche Steuern eine GmbH wirklich zahlt

Die GmbH zahlt vor allem:

  • Körperschaftsteuer (15 %)

  • Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt)

  • Gewerbesteuer (je nach Kommune 7–17 %)

  • ggf. Kapitalertragsteuer (25 %), wenn Gewinne ausgeschüttet werden

Hinzu kommen Umsatzsteuerpflicht, Lohnsteuerabführung und ggf. branchenspezifische Steuern. Damit ist die GmbH zwar steuerlich aufwendig, bietet aber klare Vorteile:

  • Planbare Steuerlast

  • Möglichkeit zur Gewinnthesaurierung

  • Trennung zwischen Unternehmens- und Privatvermögen

  • Professionelles Auftreten gegenüber Geschäftspartnern


 

💡 Tipp:
Mit kluger Steuerplanung – z. B. durch Gehaltsstrategien, Rücklagenbildung, Investitionen oder Holdingstrukturen – lässt sich die Gesamtbelastung deutlich optimieren.

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