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Umschulung Berufskraftfahrer/in

Die Umschulung ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) gesetzlich geregelt. Dabei schließen Sie im Rahmen einer beruflichen Umorientierung mit einem anerkannten Berufsabschluss ab. Dieser berechtigt Sie als Facharbeiter tätig zu werden. Die Umschulung zum Berufskraftfahrer dauert 2 Jahre (48 Monate) und endet mit der Abschlussprüfung vor der zuständigen IHK. 

 

Um nach BBiG eine Umschulung beginnen zu dürfen, bedarf es dem Vorhandensein einer der nachfolgend genannten Voraussetzungen: 

  1. Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder 
  2. sechs Semester studiert haben 
  3. mehrjährige Berufserfahrung in dem zu erwerbenden Beruf (Bescheinigung des Arbeitgebers).

In der Umschulung zum Berufskraftfahrer erlangen Sie entweder über die betriebliche Umschulung (Ausbildungsbetrieb) oder über einem Bildungsträger die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für den erfolgreichen Berufsabschluss. 

 

Bei der MQL-Bildung, können Sie die Umschulung zum Berufskraftfahrer in den Schwerpunkten Personen- oder Güterkraftverkehr absolvieren. Zudem ermöglichen wir Ihnen die Umschulung auch, wenn Sie noch keinen B-Führerschein besitzen. Die Umschulung gliedert sich in drei Teile: 

  1. Schulische Ausbildung und Erwerb der Führerscheinklassen B, C, CE oder D
  2. Praktikum in der Werkstatt
  3. Praktische Ausbildung in der Spedition oder Busunternehmen.