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Busfahrer/in werden

Sie wollen im Personenkraftverkehr Fuß fassen und zahlreich damit verbundene Qualifikationen erhalten. Die MQL-Bildung bietet Ihnen genau das. Wir bieten Ihnen das Komplettpaket, damit Sie sich überall bewerben können und keine Einschränkungen der Tätigkeit aufgrund von fehlenden Qualifikationen haben. 

 

Was erwartet mich in der Ausbildung?

Bei der MQL-Bildung erhalten Sie neben der Führerscheinausbildung auch ein Perfektionstraining um mit Gelenkbussen besser umgehen zu können. Dies erfordert Geschick und Erfahrung. Zudem enthalten ist auch die berufsqualifizierende beschleunigte Grundqualifikation gemäß BKrFQG, welche gesetzlich vorgeschrieben ist, um gewerblich Personen befördern zu dürfen. Mit unserem Ladungssicherungstraining, welches speziell für Busfahrer/innen entwickelt worden ist, haben Sie auch im Reiseverkehr die notwendigen Fähigkeiten. 

 

Welche Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung erfüllen? 

Grundsätzlich müssen Sie für den Reiseverkehr das 23. Lebensjahr und für den Linienverkehr das 21. Lebensjahr vollendet haben. Bis zum vollendeten 23. Lebensjahr dürfen Sie dann nur im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge tätig sein. Zudem benötigen Sie von einem Berufsmediziner ein ärztliches Attest über die körperliche und gesundheitliche Eignung nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Es ist empfehlenswert die deutsche Sprache zu beherrschen (mind. B2 Niveau). Für Busfahrer/innen ist ein einwandfreies Führungszeugnis bei der Beantragung des Führerscheins Pflicht sowie auch ein Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) mit max. 3 Punkten. Es ist auch ratsam die Fahrerlaubnis der Klasse B schon vor der Ausbildung im Besitz zu haben, da ohne diese die Ausbildung nicht erfolgen kann. 

 

Was ist das Ziel der Ausbildung?

Sie sollen befähigt werden für Busunternehmen eigenständig Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse D und/oder DE sowie D1 und/oder D1E auf öffentlichen Straßen verkehrsgerecht, umweltschonend und sicher zu führen. 

 

Warum bei der MQL-Bildung die Ausbildung tätigen? 

Bei uns können Sie im persönlichen Beratungsgespräch sich die Maßnahme individuell zusammenstellen, was auch für die Fahrerlaubnisklassen gilt. 


Welche Fahrerlaubnisklassen können Sie wählen?

D1


Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, bedarf es – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – mindestens die Klasse D1.

D1E


Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

D


Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

DE


Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.



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