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ADR 2025: Änderungen und Unterweisungspflicht – das müssen Unternehmen jetzt wissen

Einleitung: Gefahrguttransporte im Wandel

Das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) wird alle zwei Jahre überarbeitet – und auch 2025 treten zahlreiche Neuerungen in Kraft, die Unternehmen, Fahrer und Gefahrgutbeauftragte kennen müssen.

 

Für Betriebe, die gefährliche Güter verpacken, verladen, transportieren oder empfangen, bedeutet das: Schulungspflichten, Dokumentationsanforderungen und Verantwortlichkeiten müssen überprüft und an die neuen Regelungen angepasst werden. Wer hier nicht rechtzeitig reagiert, riskiert Bußgelder, Haftungsprobleme oder sogar den Verlust wichtiger Aufträge.

 

Was ist das ADR überhaupt?

Das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) regelt den sicheren Transport gefährlicher Stoffe und Gegenstände auf der Straße. Es legt fest:

  • wie Gefahrgüter eingestuft, verpackt und gekennzeichnet werden,

  • welche Ausrüstung Fahrzeuge benötigen,

  • welche Pflichten Fahrer, Verlader und Empfänger haben,

  • und welche Schulungs- und Unterweisungsnachweise erforderlich sind.

 

Das ADR wird regelmäßig an neue technische und gesetzliche Entwicklungen angepasst – zuletzt 2023, jetzt neu ab 2025.

 

Wichtige Änderungen im ADR 2025

Die ADR-Änderungen 2025 betreffen verschiedene Bereiche. Einige der wichtigsten Punkte sind:

 

1. Neue oder geänderte UN-Nummern

Mehrere Stoffe erhalten neue UN-Nummern oder geänderte Bezeichnungen, insbesondere im Bereich Lithium-Batterien, Chemikalien und medizinische Produkte. Unternehmen sollten ihre Gefahrgutlisten und Sicherheitsdatenblätter überprüfen.

 

2. Anpassung der Verpackungsanweisungen

Einige Verpackungsanweisungen (P- und LP-Codes) wurden überarbeitet, um den technischen Fortschritt bei Gefahrgutverpackungen widerzuspiegeln. Dies betrifft besonders Aerosole, Druckgasbehälter und umweltgefährdende Stoffe.

 

3. Elektronische Beförderungspapiere (e-Documents)

Das ADR 2025 erleichtert den Einsatz digitaler Fracht- und Beförderungspapiere, sofern bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Unternehmen dürfen künftig auf papierlose Dokumentation umstellen – was Prozesse beschleunigt, aber auch IT-Sicherheitsanforderungen erhöht.

 

4. Aktualisierte Schulungsanforderungen für Fahrer und Mitarbeiter

Die ADR-Schulungsinhalte wurden präzisiert. Alle Personen, die mit Gefahrgut umgehen (auch indirekt, z. B. Lagerpersonal oder Versandmitarbeiter), müssen regelmäßig geschult und unterwiesen werden – mindestens alle zwei Jahre oder bei wesentlichen Rechtsänderungen.

5. Pflichten der Unternehmen

 

Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter den neuen Vorschriften entsprechen. Dazu gehört die Anpassung interner Prozesse, Sicherheitsdatenblätter und Notfallpläne.

 

Die Unterweisungspflicht nach ADR – häufig unterschätzt

Gemäß Kapitel 1.3 ADR müssen alle Beschäftigten, die Aufgaben im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern übernehmen, unterwiesen werden – unabhängig davon, ob sie Fahrer, Verlader, Disponenten oder Verwaltungsmitarbeiter sind.

 

Ziel der Unterweisung

Die Unterweisung soll sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden:

  • ihre Verantwortung im Gefahrgutprozess kennen,

  • Gefahren erkennen und vermeiden können,

  • im Notfall richtig handeln,

  • und die rechtlichen Vorschriften korrekt umsetzen.

Wann muss unterwiesen werden?

  • vor Aufnahme der Tätigkeit,

  • bei Änderungen im Aufgabenbereich oder im ADR,

  • regelmäßig zur Auffrischung (empfohlen alle 24 Monate).

Dokumentationspflicht

 

Jede Unterweisung muss schriftlich dokumentiert und vom Mitarbeiter unterschrieben werden. Bei Kontrollen der Behörden dient diese Unterweisung als Nachweis.

 

Folgen bei fehlender oder veralteter Unterweisung

Wird gegen die Unterweisungspflicht verstoßen, kann das empfindliche Konsequenzen haben:

  • Bußgelder bis zu 10.000 €,

  • Verlust von Aufträgen (z. B. durch Audits von Auftraggebern),

  • Haftungsrisiken bei Unfällen oder Umweltschäden,

  • mögliche strafrechtliche Folgen für die Geschäftsführung.

 

Gerade kleinere Betriebe unterschätzen oft, dass auch administrative Tätigkeiten im Gefahrgutbereich unterweisungspflichtig sind – etwa das Erstellen von Beförderungspapieren oder das Prüfen von Kennzeichnungen.

 

So erfüllen Unternehmen die ADR-Unterweisungspflicht sicher

Unternehmen sollten ein systematisches Unterweisungsmanagement einführen, das folgende Punkte abdeckt:

 

  1. Gefährdungsanalyse und Ermittlung der betroffenen Mitarbeitergruppen

  2. Planung und Durchführung regelmäßiger Schulungen

  3. Aktualisierung der Inhalte bei Änderungen (z. B. ADR 2025)

  4. Dokumentation und Nachweisführung

  5. Erfolgskontrolle und Wissensüberprüfung

ADR 2025 & Unterweisungspflicht: Fazit

Das ADR 2025 bringt zahlreiche Änderungen, die sich unmittelbar auf die betriebliche Praxis auswirken. Unternehmen sind gut beraten, ihre internen Abläufe, Gefahrgutdokumente und Schulungskonzepte rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen.

 

 

Werden Mitarbeitende korrekt unterwiesen und regelmäßig fortgebildet, reduziert sich nicht nur das Haftungsrisiko – auch Sicherheit und Effizienz im Unternehmen steigen deutlich.

 

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ADR-Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR
Gefahrgut-Grundlagen & Änderungen 2025
Pflichten von Verladern, Fahrern und Disponenten
Sicheres Verhalten im Gefahrgutbetrieb

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