Wer ein Unternehmen gründen möchte, steht gleich zu Beginn vor einer der wichtigsten Entscheidungen: Welche Rechtsform soll mein Unternehmen haben?
Die Wahl hat große Auswirkungen auf Haftung, Finanzierung, Steuern und auch auf die Außenwirkung. Besonders häufig stehen Gründer vor der Frage, ob sie ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft wählen
sollen.
Im Folgenden werden die Unterschiede dargestellt – mit Fokus auf Haftung, Organisation, Kapitalbedarf und steuerliche Aspekte.
1. Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und in Deutschland am häufigsten gewählte Rechtsform.
Merkmale
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Gründung durch eine einzelne Person
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Keine besonderen Gründungsvoraussetzungen (außer Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. beim Finanzamt für Freiberufler)
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Kein Mindestkapital erforderlich
Haftung
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Der Unternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privat- und Betriebsvermögen.
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Dies ist das größte Risiko dieser Rechtsform.
Steuern
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Gewinne werden als Einkommen des Unternehmers versteuert (Einkommensteuer).
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Zusätzlich fallen ggf. Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag an.
Vorteile
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Sehr einfache und kostengünstige Gründung
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Volle Entscheidungsfreiheit
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Keine Veröffentlichungspflichten
Nachteile
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Volle persönliche Haftung
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Eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten
👉 Geeignet für: kleine Betriebe, Freiberufler, Gründer mit geringem Risiko.
2. Personengesellschaften
Zu den Personengesellschaften gehören vor allem die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die OHG (Offene Handelsgesellschaft) und die KG (Kommanditgesellschaft).
Merkmale
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Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern
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Kein Mindestkapital vorgeschrieben
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Gesellschaftsvertrag dringend empfohlen (bei OHG/KG teilweise Pflicht)
Haftung
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Grundsätzlich haften die Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.
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Ausnahme: Kommanditist in der KG haftet nur in Höhe seiner Einlage.
Steuern
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Die Gesellschaft selbst zahlt keine Einkommensteuer.
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Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen individuell versteuert.
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Gewerbesteuer fällt an (außer bei der GbR, wenn sie nur freiberuflich tätig ist).
Vorteile
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Gemeinsame Haftung und Verantwortung können die Bankensituation verbessern
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Flexibel gestaltbar
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Geringe Gründungskosten
Nachteile
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Persönliche Haftung kann hohes Risiko bedeuten
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Konfliktpotenzial zwischen Gesellschaftern
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Begrenzte Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung
👉 Geeignet für: kleinere und mittlere Unternehmen, die von mehreren Personen geführt werden und denen Vertrauen wichtiger ist als Haftungsbeschränkung.
3. Kapitalgesellschaften
Die bekanntesten Kapitalgesellschaften in Deutschland sind die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die UG (haftungsbeschränkt) und die AG (Aktiengesellschaft).
Merkmale
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Rechtlich eigenständige juristische Person
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Strenge gesetzliche Regelungen (Handelsrecht, Gesellschaftsrecht)
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Eintragung ins Handelsregister erforderlich
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Mindestkapital:
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GmbH: 25.000 €
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UG: ab 1 €
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AG: 50.000 €
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Haftung
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Haftung grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
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Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt geschützt (Ausnahmen: Pflichtverletzungen der Geschäftsführer).
Steuern
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Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer (15 %) plus Solidaritätszuschlag.
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Außerdem fällt Gewerbesteuer an.
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Gewinnausschüttungen an Gesellschafter werden zusätzlich mit Abgeltungsteuer (25 %) besteuert.
Vorteile
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Haftungsbeschränkung schützt das Privatvermögen
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Höhere Reputation und Seriosität am Markt
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Bessere Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung (besonders bei AG)
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Übertragbarkeit von Anteilen (z. B. bei GmbH oder AG)
Nachteile
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Höhere Gründungskosten (Notar, Handelsregister, Stammkapital)
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Strenge Buchführungs- und Publizitätspflichten
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Doppelbesteuerung von Gewinnen (Gesellschafts- und Abgeltungsteuer)
👉 Geeignet für: Unternehmen mit höherem Risiko, größerem Kapitalbedarf und Wachstumsperspektiven.
Kriterium | Einzelunternehmen | Personengesellschaft | Kapitalgesellschaft |
Gründung | sehr einfach | einfach bis mittel | |
Mindestkapital | keins | keins | 25.000 € (GmbH, UG); 50.000 € (AG) |
Haftung | unbeschränkt privat & betrieblich | unbeschränkt privat & betrieblich (außer KG-Kommanditist) | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
Steuern | Einkommenssteuer | Einkommenssteuer bei Gesellschaftern | Körperschaftssteuer + Gewerbesteuer |
Entscheidungsfreiheit | allein | gemeinsam | nach Gesellschaftsvertrag |
Publizitätspflicht | keine | gering | hoch (Bilanz, HR, Offenlegung) |
5. Fazit
Die Wahl der Rechtsform ist eine strategische Entscheidung.
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Das Einzelunternehmen eignet sich für Gründer, die klein starten wollen und kein hohes Risiko eingehen.
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Die Personengesellschaft bietet sich an, wenn mehrere Partner zusammenarbeiten und auf Vertrauen setzen.
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Die Kapitalgesellschaft ist die richtige Wahl für wachsende Unternehmen, die Haftung beschränken und professioneller auftreten wollen.
Unternehmer sollten dabei nicht nur die Gründungskosten, sondern vor allem die langfristigen steuerlichen und haftungsrechtlichen Auswirkungen berücksichtigen.
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