Brände gehören zu den größten Risiken in Betrieben. Schon ein kleiner Brandherd kann zu hohen Sachschäden, Produktionsausfällen oder sogar zu Personenschäden führen. Umso wichtiger ist es, dass Beschäftigte wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten und welche Maßnahmen zur Vorbeugung zu treffen sind. Genau hier setzen die Brandschutzunterweisungen an, die von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben sind.
1. Rechtliche Grundlage
Die Verpflichtung zur Brandschutzunterweisung ergibt sich aus mehreren Vorschriften:
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen (§ 12 ArbSchG – Unterweisungspflicht).
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DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Beschäftigte müssen regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden.
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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände): fordert Kenntnisse über Brandverhütung, Verhalten im Brandfall und Benutzung von Löscheinrichtungen.
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DGUV Information 205-001 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“: enthält praxisnahe Hinweise zur Unterweisung.
Damit ist klar: Brandschutzunterweisungen sind keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Pflicht für jedes Unternehmen – unabhängig von Branche oder Mitarbeiterzahl.
2. Wer muss unterwiesen werden?
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Alle Beschäftigten – vom Azubi bis zur Führungskraft
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Neue Mitarbeiter – sofort bei Arbeitsaufnahme (Erstunterweisung)
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Mitarbeiter nach Arbeitsplatzwechsel oder neuen Gefährdungen
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Externe Kräfte wie Leiharbeitnehmer oder Praktikanten
👉 Jeder Beschäftigte muss die Unterweisung durchlaufen – es gibt keine Ausnahmen.
3. Inhalte einer Brandschutzunterweisung
Die Unterweisung soll Beschäftigte handlungsfähig machen. Typische Inhalte sind:
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Grundlagen der Brandentstehung und Brandklassen
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Brandverhütung im Betrieb (z. B. Umgang mit elektrischen Geräten, Rauchen, Lagerung von Gefahrstoffen)
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Verhalten im Brandfall: Alarmieren, Retten, Löschen, Flüchten
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Benutzung von Feuerlöschern und anderer Löscheinrichtungen
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Flucht- und Rettungswege: Lage, Kennzeichnung, Verhalten
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Aufgaben der Brandschutzhelfer
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Alarmpläne und Notruf absetzen
Praxisübungen sind ausdrücklich empfohlen – insbesondere die Handhabung von Feuerlöschern.
4. Häufigkeit der Unterweisung
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Mindestens einmal jährlich für alle Beschäftigten
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Zusätzlich bei besonderen Anlässen, z. B. Neueinstellung, veränderte Arbeitsprozesse, neue Brandgefahren
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Dokumentation ist Pflicht: Thema, Datum, Teilnehmende und Unterschriften
5. Besondere Rolle der Brandschutzhelfer
Unternehmen müssen eine ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern benennen und ausbilden (§ 10 ArbSchG, ASR A2.2).
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Richtwert: mindestens 5 % der Beschäftigten
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In Bereichen mit erhöhter Brandgefahr entsprechend mehr
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Aufgaben: Evakuierung einleiten, Feuerlöscher bedienen, Kollegen unterstützen
Auch diese Mitarbeiter müssen regelmäßig geschult und praktisch unterwiesen werden.
6. Vorteile für Unternehmen
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Rechtssicherheit: Erfüllung der gesetzlichen Pflicht und Vermeidung von Haftungsrisiken
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Schutz von Menschenleben: Mitarbeiter wissen, wie sie sich im Ernstfall verhalten
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Sachschutz: Brände können frühzeitig bekämpft oder ganz verhindert werden
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Imagegewinn: Ein sicherer Betrieb schafft Vertrauen bei Mitarbeitern und Geschäftspartnern
7. Fazit
Brandschutzunterweisungen sind ein unverzichtbarer Baustein der Arbeitssicherheit. Sie erfüllen nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern retten im Ernstfall Leben und Werte. Unternehmen sollten sie regelmäßig durchführen, dokumentieren und mit praktischen Übungen verbinden.
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Ausbildung von Brandschutzhelfern
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Praktische Löschübungen mit verschiedenen Feuerlöschern
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