Wer ein eigenes Unternehmen gründet oder bereits führt, steht oft vor der Frage: Welche Rechtsform ist steuerlich am sinnvollsten? Während das Einzelunternehmen eine der häufigsten und einfachsten Formen ist, entscheiden sich viele Gründer auch für eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine GmbH.
Doch wie unterscheiden sich diese Gesellschaftsformen in der Versteuerung? Und welche Auswirkungen haben sie auf Gewinn, Gehalt und Privatvermögen?
In diesem Beitrag erklären wir die Grundlagen und geben einen Überblick, welcher Weg sich für wen lohnt.
1. Einzelunternehmen – einfache Struktur, direkte Besteuerung
Das Einzelunternehmen ist die klassische Rechtsform für viele Selbstständige.
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Besteuerung: Der Gewinn wird direkt mit der Einkommensteuer des Unternehmers versteuert.
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Der Steuersatz richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz (progressiv bis zu 45 %).
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Zusätzlich fällt Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.
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Gewerbetreibende zahlen außerdem Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz der Gemeinde, abzüglich Freibetrag von 24.500 €).
Beispiel:
Ein Einzelunternehmer macht 80.000 € Gewinn. Dieser Gewinn wird voll in seiner privaten Steuererklärung berücksichtigt. Dadurch steigt der persönliche Steuersatz oft schnell in den
Spitzenbereich.
Vorteile:
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Einfache Gründung, geringe Kosten
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Gewinne können flexibel entnommen werden
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Keine doppelte Besteuerung
Nachteile:
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Hohe Steuerlast bei wachsendem Gewinn
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Persönliche Haftung mit dem Privatvermögen
2. UG (haftungsbeschränkt) – die „kleine GmbH“
Die UG (haftungsbeschränkt) wurde eingeführt, um Gründern mit wenig Kapital eine Alternative zur GmbH zu geben.
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Besteuerung: Die UG ist eine eigene juristische Person und zahlt Körperschaftsteuer (15 %) plus Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer).
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Zusätzlich fällt Gewerbesteuer an (abhängig vom Standort, kein Freibetrag wie beim Einzelunternehmer).
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Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter unterliegen der Abgeltungsteuer (25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer).
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Geschäftsführer-Gehälter werden wie normales Einkommen behandelt (Lohnsteuer + Sozialabgaben).
Besonderheit:
Die UG muss 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis ein Stammkapital von 25.000 € erreicht ist. Erst dann kann sie in eine
GmbH umgewandelt werden.
Vorteile:
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Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
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Günstige Gründung ab 1 € Stammkapital
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Klare Trennung von Privat- und Betriebsvermögen
Nachteile:
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Pflicht zur Rücklagenbildung
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Höherer Verwaltungsaufwand (Bilanzierung, Jahresabschluss)
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Doppelbesteuerung (Unternehmen + Gesellschafter)
3. GmbH – der Klassiker für etablierte Unternehmen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die bekannteste Kapitalgesellschaft in Deutschland.
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Besteuerung: Analog zur UG mit Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.
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Ausschüttungen an die Gesellschafter ebenfalls mit Abgeltungsteuer (25 %).
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Geschäftsführer-Gehälter sind als Betriebsausgabe abziehbar, unterliegen aber der Einkommensteuer und ggf. Sozialversicherung.
Beispiel:
Eine GmbH erwirtschaftet 100.000 € Gewinn.
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Auf Gesellschaftsebene fallen rund 30 % Steuern (KSt + Soli + GewSt) an.
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Ausschüttet die GmbH den Nachsteuergewinn an die Gesellschafter, fallen weitere 25 % Abgeltungsteuer an.
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Effektive Gesamtsteuerlast: ca. 48 %.
Vorteile:
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Haftungsbeschränkung
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Hohe Akzeptanz bei Banken und Geschäftspartnern
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Möglichkeit zur Gestaltung (z. B. Holding-Strukturen, Pensionszusagen)
Nachteile:
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Stammkapital mindestens 25.000 € (davon 12.500 € bei Gründung einzahlbar)
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Komplexere Verwaltung, höhere Kosten für Steuerberatung
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Doppelbesteuerung
4. Der große Unterschied – Besteuerung im Überblick
Rechtsform | Besteuerung Gewinn | Ausschüttung/Entnahme | Haftung |
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Einzelunternehmen | Einkommensteuer (0–45 %) + GewSt | Gewinn = Privatentnahme | volle Privat-Haftung |
UG (haftungsbeschränkt) | Körperschaftsteuer (15 %) + GewSt + Soli | 25 % Abgeltungsteuer auf Ausschüttung | nur Gesellschaft |
GmbH | Körperschaftsteuer (15 %) + GewSt + Soli | 25 % Abgeltungsteuer auf Ausschüttung | nur Gesellschaft |
5. Welche Rechtsform ist steuerlich günstiger?
Das hängt von mehreren Faktoren ab:
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Höhe des Gewinns: Bei niedrigen Gewinnen ist das Einzelunternehmen meist günstiger.
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Reinvestitionen: Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) können Gewinne im Unternehmen belassen und dort mit niedrigeren Steuersätzen (ca. 30 %) reinvestieren.
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Privatentnahmen: Einzelunternehmer zahlen sofort den vollen Einkommensteuersatz, Gesellschafter erst bei Ausschüttung.
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Haftung: Steuerlich mag das Einzelunternehmen attraktiv sein – rechtlich kann die Haftungsbeschränkung der GmbH/UG entscheidend sein.
6. Fazit – welche Form lohnt sich?
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Für kleine Selbstständige und nebenberufliche Gründer: Das Einzelunternehmen ist oft die einfachste und günstigste Lösung.
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Für Start-ups mit wenig Kapital: Die UG bietet Sicherheit und einen günstigen Einstieg in die Kapitalgesellschafts-Welt.
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Für etablierte Unternehmen mit Wachstumspotenzial: Die GmbH punktet durch ihre Struktur, Professionalität und Gestaltungsmöglichkeiten.
👉 Tipp: Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, sollte auch über eine Holding-Struktur nachdenken – hier lassen sich Gewinne steueroptimiert bündeln.
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