Die Arbeitszeiten von Berufskraftfahrern sind streng geregelt. Das soll Übermüdung verhindern und die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006.
Wichtige Regelungen
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Lenkzeiten:
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max. 9 Stunden pro Tag (2x pro Woche 10 Stunden erlaubt)
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max. 56 Stunden pro Woche
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max. 90 Stunden in 2 Wochen
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Ruhezeiten:
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mindestens 11 Stunden täglich (kann auf 9 Stunden reduziert werden)
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wöchentliche Ruhezeit mindestens 45 Stunden (kann verkürzt werden auf 24 Stunden, Ausgleichspflicht)
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Pausen:
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spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von 45 Minuten eingelegt werden (aufteilbar in 15 + 30 Minuten).
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Kontrollmechanismen
Die Einhaltung wird über den digitalen Fahrtenschreiber überwacht. Verstöße können empfindliche Bußgelder für Fahrer und Unternehmen nach sich ziehen.
Bedeutung für Fahrer
Die Regelungen sorgen für Sicherheit, dienen aber auch dem Gesundheitsschutz der Fahrer. Wer sich daran hält, arbeitet entspannter, sicherer und reduziert Unfallrisiken erheblich.
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