Kurse für Führerschein und betriebliche Ersthelfer/innen


Wir führen Erste-Hilfe-Kurse für alle Führerscheinklassen nach  Führerscheingesetz-DV 1997, § 6 und für betriebliche Ersthelfer nach §40 AStV.

Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer bei MQL-Bildung

Erste-Hilfe für Führerschein (A,B, C, F, C1) :

Erste-Hilfe-Grundkurs und Führerscheinklasse D (16h):

Erste-Hilfe-Auffrischung (8h):

Gesetzliche Regelungen für betriebliche Ersthelfer

 

WAS IST DIE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG IN BEZUG AUF BETRIEBLICHE ERSTHELFER?

 

Als Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, wieviel von den eigenen Mitarbeitern als ErsthelferInnen auszubilden sind, um der Arbeitsstättenverordnung gerecht zu werden.

Diese Frage wird in der Arbeitsstättenverordnung, § 40 (AStV), beantwortet.

 

Seit der Neuregelung vom 1.1.2010 muss aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, im Gegensatz zu früher, auch bei weniger als fünf Beschäftigten, mindestens ein Mitarbeiter zum betrieblichen Ersthelfer/in ausgebildet sein.  

 


In Büros oder in Arbeitsstätten mit geringer Unfallgefahr:


Bei bis zu 29 regelmäßig gleichzeitig beschäftigten ArbeitnehmerInnen – 1 Person


Bei 30 bis 49 regelmäßig gleichzeitig beschäftigten ArbeitnehmerInnen – 2 Personen


Für je 20 weitere regelmäßig gleichzeitig beschäftigte ArbeitnehmerInnen – zusätzlich 1 Person

In allen anderen Arbeitsstätten und auf Baustellen:


Bei bis zu 19 regelmäßig gleichzeitig beschäftigten ArbeitnehmerInnen – 1 Person


Bei 20 bis 29 regelmäßig gleichzeitig beschäftigten ArbeitnehmerInnen – 2 Personen


Für je 10 weitere regelmäßig gleichzeitig beschäftigte ArbeitnehmerInnen – zusätzlich 1 Person 

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