Kurse für Führerschein und betriebliche Ersthelfer/innen
Wir führen Erste-Hilfe-Kurse für alle Führerscheinklassen nach Führerscheingesetz-DV 1997, § 6 und für betriebliche Ersthelfer nach §40 AStV.
Erste-Hilfe für Führerschein (A,B, C, F, C1) :
Erste-Hilfe-Grundkurs und Führerscheinklasse D (16h):
Erste-Hilfe-Auffrischung (8h):
Gesetzliche Regelungen für betriebliche Ersthelfer
WAS IST DIE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG IN BEZUG AUF BETRIEBLICHE ERSTHELFER?
Als Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, wieviel von den eigenen Mitarbeitern als ErsthelferInnen auszubilden sind, um der Arbeitsstättenverordnung gerecht zu werden.
Diese Frage wird in der Arbeitsstättenverordnung, § 40 (AStV), beantwortet.
Seit der Neuregelung vom 1.1.2010 muss aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, im Gegensatz zu früher, auch bei weniger als fünf Beschäftigten, mindestens ein Mitarbeiter zum betrieblichen Ersthelfer/in ausgebildet sein.
In Büros oder in Arbeitsstätten mit geringer Unfallgefahr:
Bei bis zu 29 regelmäßig gleichzeitig beschäftigten ArbeitnehmerInnen – 1 Person
Bei 30 bis 49 regelmäßig gleichzeitig beschäftigten ArbeitnehmerInnen – 2 Personen
Für je 20 weitere regelmäßig gleichzeitig beschäftigte ArbeitnehmerInnen – zusätzlich 1 Person
In allen anderen Arbeitsstätten und auf Baustellen:
Bei bis zu 19 regelmäßig gleichzeitig beschäftigten ArbeitnehmerInnen – 1 Person
Bei 20 bis 29 regelmäßig gleichzeitig beschäftigten ArbeitnehmerInnen – 2 Personen
Für je 10 weitere regelmäßig gleichzeitig beschäftigte ArbeitnehmerInnen – zusätzlich 1 Person