Weiterbildung nach BKrFQG

Nach § 4 BKrFQV muss jeder Kraftfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung von mindestens 35 Stunden absolvieren. Es ist nach den gültigen Gesetzen und Verordnungen erlaubt, die 35 Stunden Weiterbildung in fünf gleich große Teile á 7 Stunden zu unterteilen. 

Durch die gesetzlichen Neuerungen am 07.12.2020, sind jetzt auch anderweitige Weiterbildungen anrechnungsfähig (ADR oder Schulung für Lebendtieren). Wir beraten Sie dazu gerne!

Nach § 7 der BKrFQV muss jeder Ausbilder/in für Berufskraftfahrer alle 4 Jahre eine Fortbildung im Umfang von insgesamt 24 Unterrichtseinheiten an drei Tagen zu absolvieren.

Weiterbildung nach BKrFQG in Berlin oder Brandenburg

Geförderte Maßnahmen der BALM

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert zahlreiche Weiterbildungen für Fahrer/innen. Wir beraten Sie gerne. 

Weiterbildung für Kraftfahrer/innen

Die Weiterbildung nach BKrFQG wird benötigt, um die 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis oder Führerschein zu verlängern. Die Gültigkeit der Schlüsselzahl 95 beträgt 5 Jahre, dann benötigt jeder Kraftfahrer eine Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). MQL-Bildung ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte in Berlin, Bremen und Brandenburg. 

 

Modulausbildung: 7 Std. je Modul (Es müssen 5 Module für Lkw oder Bus absolviert werden. Bei Kombination Lkw und Bus müssen keine weiteren Module absolviert werden)

 

Teilnehmer: Für alle gewerblich tätigen Kraftfahrer, die ihre Schlüsselnummer 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis oder Führerschein verlängern wollen.

Ausbildungsstätten: Wir bilden in Berlin, Brandenburg und Bremen aus.

  • Freie Termine finden Sie direkt in unserem Buchungssystem.
  • Klicken Sie einfach auf den unten stehenden Button und suchen Sie nach dem entsprechenden Modul in der Liste.
  • Bei Fragen erreichen Sie uns persönlich. Gern beraten wir Sie zu einzelnen Modulen oder vereinbaren individuelle Termine.

Modul 1

Eco-Training & Assistenzsysteme

Kenntnisbereiche: 1.1, 1.2, 1.3

  • Kraftstoffersparnis 
  • Kinematische Kette 
  • Alternative Antriebe
  • Fahrphysik und Fahrdynamik 
  • Gesetzliche Neuerungen 
  • Autonomes Fahren 

Modul 2

Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber

Kenntnisbereiche: 2.1, 2.2, 2.3

  • Auffrischung und Neuerungen 
  • Art. 12 VO (EG) Nr. 561/2006
  • Arten von Kontrollgeräten 
  • Anwenden von Kontrollgeräten

Modul 3

Gefahrenwahrnehmung

Kenntnisbereiche: 1.2, 1.3a, 1.5, 1.6, 3.1, 3.4,
3.5

  • Verkehrssituationen aus der Praxis
  • Verhalten bei besonderen Verkehrssituationen
  • Arbeitsschutz 
  • Fahrverhalten mit Kraftomnibussen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen

Modul 4

Schadensprävention

Kenntnisbereiche: 1.4, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.6, 3.7, 3.8

  • Verhalten gegenüber von Fahrgästen und Kunden
  • Umgang mit Reklamationen 
  • Kriminalität und Schleusung 
  • Zollrechtliche Grundlagen 

Modul 5 

Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Kenntnisbereiche: 1.4, 1.5, 1.6

  • Gesetzliche Grundlagen 
  • Übungen mit Ladungssicherungstrainer 
  • Physikalische Grundlagen 
  • Lastverteilung 
  • Zurrmittel 
  • Berechnungsgrundlagen 

Praxismodule

Nah an der Realität im Simulator

Fortbildung für Ausbilder/innen

Die Fortbildung nach BKrFQV wird benötigt, um als Ausbilder/in für Berufskraftfahrer weiter tätig zu sein. MQL-Bildung ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte nach BKrFQG.

 

Modulausbildung: Jedes Modul Umfasst 8 Unterrichtseinheiten und gliedert sich in 3 Module. Jedes Modul ist separat und kann individuell abgeschlossen werden. 

 

Teilnehmer: Für alle die als Ausbilder/in, Fahrlehrer/innen und Dozent/innen im Berufskraftfahrerbereich tätig sind. 

Ablauf: Die Fortbildung wird mittels des Online-Lernsystems durchgeführt, welches unabhängig vom Standort verwendet werden kann.  

Modul 1

Technik, Sicherheit und Fahrgastrecht

Kenntnisbereiche: 1.1, 1.2, 1.3, 1.3a, 1.4, 1.5, 1.6

  • Alternative Antriebe
  • Fahrzeugtypen
  • Gesetzliche Neuerungen 
  • Autonomes Fahren
  • Reise- und Linienverkehr 

Modul 2

Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber

Kenntnisbereiche: 2.1, 2.2, 2.3

  • Auffrischung und Neuerungen 
  • Art. 12 VO (EG) Nr. 561/2006
  • Arten von Kontrollgeräten 
  • Anwenden von Kontrollgeräten

Modul 3

Gefahrenwahrnehmung

Kenntnisbereiche: 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.8

  • Verkehrssituationen aus der Praxis
  • Verhalten bei besonderen Verkehrssituationen
  • Arbeitsschutz 
  • Fahrverhalten mit Kraftomnibussen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen

Wir beraten Sie gern persönlich!