Weiterbildung nach BKrFQG
Nach § 4 BKrFQV muss jeder Kraftfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung von mindestens 35 Stunden absolvieren. Es ist nach den gültigen Gesetzen und Verordnungen erlaubt, die 35 Stunden Weiterbildung in fünf gleich große Teile á 7 Stunden zu unterteilen.
Durch die gesetzlichen Neuerungen am 07.12.2020, sind jetzt auch anderweitige Weiterbildungen anrechnungsfähig (ADR oder Schulung für Lebendtieren). Wir beraten Sie dazu gerne!
Nach § 7 der BKrFQV muss jeder Ausbilder/in für Berufskraftfahrer alle 4 Jahre eine Fortbildung im Umfang von insgesamt 24 Unterrichtseinheiten an drei Tagen zu absolvieren.
Geförderte Maßnahmen der BALM
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert zahlreiche Weiterbildungen für Fahrer/innen. Wir beraten Sie gerne.
Weiterbildung für Kraftfahrer/innen
Die Weiterbildung nach BKrFQG wird benötigt, um die 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis oder Führerschein zu verlängern. Die Gültigkeit der Schlüsselzahl 95 beträgt 5 Jahre, dann benötigt jeder Kraftfahrer eine Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). MQL-Bildung ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte in Berlin, Bremen und Brandenburg.
Modulausbildung: 7 Std. je Modul (Es müssen 5 Module für Lkw oder Bus absolviert werden. Bei Kombination Lkw und Bus müssen keine weiteren Module absolviert werden)
Teilnehmer: Für alle gewerblich tätigen Kraftfahrer, die ihre Schlüsselnummer 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis oder Führerschein verlängern wollen.
Ausbildungsstätten: Wir bilden in Berlin, Brandenburg und Bremen aus.
- Freie Termine finden Sie direkt in unserem Buchungssystem.
- Klicken Sie einfach auf den unten stehenden Button und suchen Sie nach dem entsprechenden Modul in der Liste.
- Bei Fragen erreichen Sie uns persönlich. Gern beraten wir Sie zu einzelnen Modulen oder vereinbaren individuelle Termine.
Modul 1
Eco-Training & Assistenzsysteme
Kenntnisbereiche: 1.1, 1.2, 1.3
- Kraftstoffersparnis
- Kinematische Kette
- Alternative Antriebe
- Fahrphysik und Fahrdynamik
- Gesetzliche Neuerungen
- Autonomes Fahren
Modul 2
Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
Kenntnisbereiche: 2.1, 2.2, 2.3
- Auffrischung und Neuerungen
- Art. 12 VO (EG) Nr. 561/2006
- Arten von Kontrollgeräten
- Anwenden von Kontrollgeräten
Modul 3
Gefahrenwahrnehmung
Kenntnisbereiche: 1.2, 1.3a, 1.5, 1.6, 3.1, 3.4,
3.5
- Verkehrssituationen aus der Praxis
- Verhalten bei besonderen Verkehrssituationen
- Arbeitsschutz
- Fahrverhalten mit Kraftomnibussen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
Modul 4
Schadensprävention
Kenntnisbereiche: 1.4, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.6, 3.7, 3.8
- Verhalten gegenüber von Fahrgästen und Kunden
- Umgang mit Reklamationen
- Kriminalität und Schleusung
- Zollrechtliche Grundlagen
Modul 5
Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Kenntnisbereiche: 1.4, 1.5, 1.6
- Gesetzliche Grundlagen
- Übungen mit Ladungssicherungstrainer
- Physikalische Grundlagen
- Lastverteilung
- Zurrmittel
- Berechnungsgrundlagen
Praxismodule
Nah an der Realität im Simulator
Fortbildung für Ausbilder/innen
Die Fortbildung nach BKrFQV wird benötigt, um als Ausbilder/in für Berufskraftfahrer weiter tätig zu sein. MQL-Bildung ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte nach BKrFQG.
Modulausbildung: Jedes Modul Umfasst 8 Unterrichtseinheiten und gliedert sich in 3 Module. Jedes Modul ist separat und kann individuell abgeschlossen werden.
Teilnehmer: Für alle die als Ausbilder/in, Fahrlehrer/innen und Dozent/innen im Berufskraftfahrerbereich tätig sind.
Ablauf: Die Fortbildung wird mittels des Online-Lernsystems durchgeführt, welches unabhängig vom Standort verwendet werden kann.
Modul 1
Technik, Sicherheit und Fahrgastrecht
Kenntnisbereiche: 1.1, 1.2, 1.3, 1.3a, 1.4, 1.5, 1.6
- Alternative Antriebe
- Fahrzeugtypen
- Gesetzliche Neuerungen
- Autonomes Fahren
- Reise- und Linienverkehr
Modul 2
Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
Kenntnisbereiche: 2.1, 2.2, 2.3
- Auffrischung und Neuerungen
- Art. 12 VO (EG) Nr. 561/2006
- Arten von Kontrollgeräten
- Anwenden von Kontrollgeräten
Modul 3
Gefahrenwahrnehmung
Kenntnisbereiche: 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.8
- Verkehrssituationen aus der Praxis
- Verhalten bei besonderen Verkehrssituationen
- Arbeitsschutz
- Fahrverhalten mit Kraftomnibussen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen