AGB

§ 1 Geltungsbereich

a) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge mit Teilnehmenden der Fort- und Weiterbildungsangebote

 

b) Fort- und Weiterbildungen sind berufliche Qualifizierungen in Präsenz und im digitalen Unterrichtsformat. 

 

c) Teilnehmende sind natürlichen Personen, die als Vertragspartner an einer Fort- und Weiterbildung teilnehmen. 

 

§ 2 Anmeldung und Bestätigung, Vertragsschluss

Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildung erfolgt über den gegenseitig unterschriebenen Ausbildungsvertrages. 

 

§ 3 Leistungen des Bildungsträgers MQL-Bildung

a) Der Vertragsschluss erfolgt über die Teilnahme an einem durch den Bildungsträger selbst oder durch ihn im Auftrag durchgeführten Lehrgang bzw. Bildungsangebot, welches in seinem Bildungsprogramm oder anderen von ihm eingesetzten Medien beworben wird. 

 

b) Die vertraglich vereinbarte Leistung beinhalten folgende Tätigkeiten: 

➢ Unterrichtung durch qualifizierte Lehrkräfte. 

 

➢ Gestellung von Fort- und Weiterbildungsunterlagen und sonstiger Lern- und Hilfsmittel, die für eine erfolgreiche Teilnahme an den Bildungsangeboten sowie einer etwaigen Abschlussprüfung erforderlich sind. 

 

➢ Ausstellung eines Zeugnisses und eines Zertifikates bzw. Urkunde über einen Abschluss der Fort- und Weiterbildung bzw. einer Teilnahmebescheinigung.  

 

§ 4 Entgelt

a) Die Kosten für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme richten sich jeweils nach Dauer und Inhalt des einzelnen Bildungsangebots und enthalten Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren und Teilnehmermaterialien. 

 

b) Das vereinbarte Entgelt ist nach Rechnungsstellung bzw. innerhalb eines Maßnahmenzeitraums in Monatsraten fällig. 

 

c) Die Zahlung hat bargeldlos auf eines der MQL-Bildung zu erfolgen. 

 

§ 5 Pflichten des Vertragspartners

a)    Teilnehmende sind vertraglich zu verpflichtet folgendes einzuhalten: 

➢ die Regeln des Bildungsträger für das Verhalten im Präsenz- und Digitalunterricht sowie die Nutzung von Internet, IT und Kommunikation zu beachten. 

 

➢ Qualifizierungsnachweise sowie sonstige Dokumentationen, die von externen Stellen gefordert werden und Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Fort- und Weiterbildung sind, einzureichen. 

 

➢ die gültige Hausordnung sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften bei Teilnahme vor Ort zu beachten. 

 

§ 6 Widerruf, Storno, Kündigung 

a) Im Falle einer Präsenz- oder Online-Buchung haben Teilnehmende das Recht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines wirksamen Rücktritts entsteht keine Kostenpflicht des Teilnehmenden, soweit die gebuchte Leistung noch nicht in Anspruch genommen wurde. 

 

b) Stornierungen oder Umbuchungen eines Vertrages sind nach Absprache mit den Kostenträger und der MQL-Bildung jederzeit möglich. 

 

c) Der Bildungsträger kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von zwölf Teilnehmenden nicht erreicht wird. In diesen Fällen ist der Bildungsträger verpflichtet, den Teilnehmenden unverzüglich über den Rücktritt zu informieren und etwaige bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückzuerstatten. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche wegen eines Rücktritts durch den Bildungsträger sind ausgeschlossen. 

 

d) Die Vertragspartner haben zudem das Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Vertragspartners ist insbesondere gegeben, wenn die MQL-Bildung die Fort- und Weiterbildung verschiebt. Die Kündigung muss in dem Fall innerhalb einer Woche nach dem Erhalt der Mitteilung über die Terminverschiebung erfolgen. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners wegen der Verschiebung des Termins einer Fort- oder Weiterbildung ist ausgeschlossen. 

 

e) Stornierungen, Umbuchungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.

 

§ 7 Urheberrechte

Fort- und Weiterbildungsunterlagen und Lernmittel sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen während der Fort- und Weiterbildung ohne Einwilligung der MQL-Bildung, des Herstellers oder eines sonstigen Verwertungsberechtigten weder vervielfältigt, verändert, an Dritte übermittelt oder öffentlich wiedergegeben noch zu anderen als den vereinbarten Weiterbildungszwecken verwendet werden. Urheber- und Verwertungsrechte Dritter an Fort- und Weiterbildungsunterlagen, die in das Eigentum des Teilnehmenden übergehen, sind auch nach dem Ende einer Fort- und Weiterbildung zu beachten. 

 

§ 8 Datenschutz gem. Bundesdatenschutzgesetz

Name, Vorname, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail, sowie gegebenenfalls die Kontoverbindung des Teilnehmenden werden beim Bildungsträger zum Zwecke der Bearbeitung des Vorgangs gespeichert. Wenn der Teilnehmende künftig nicht mehr verständigt werden möchte oder mit der Datenspeicherung nicht einverstanden ist, kann er beim Bildungsträger nach Abschluss des Bildungsangebots seine Daten löschen lassen. Lehrgangsbezogene Daten (Teilnehmerdaten, Fehlzeiten, Leistungstand etc.) werden an das Jobcenter, die Agentur für Arbeit/ARGE oder Rentenversicherung übermittelt. Personenbezogene Daten (persönliche Daten) werden nach Absprache mit den Teilnehmenden an den zukünftigen Arbeitgeber weitergegeben. 

 

§ 9 Datenspeicherung und Datenlöschung

a) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die personenbezogenen Daten gelöscht, wenn sämtliche gegenseitige Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung bestehen. b) Name und Postanschrift werden für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gespeichert. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen kann der Teilnehmende folgende Rechte geltend machen: Berechtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung für bestimmte Zwecke). 

 

§ 10 Haftung

a) Die MQL-Bildung haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die durch eine schuldhafte Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Ferner haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

 

b) Die MQL-Bildung haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände des Teilnehmenden. 

 

c) Für Beschädigungen an Einrichtungen des Unterrichtsraums haftet der Teilnehmende selbst für Vorsatz und jede Form der fahrlässigen Schadensherbeiführung. 

 

d) Die MQL-Bildung hat alle in Publikationen und auf Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen ist daher auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 

 

 

§ 11 Schriftform

Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Abschluss dieser Vereinbarung unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. 

 

§ 12 Schlussbestimmung

a) Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke. 

 

b) Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Vertragspartner ist Berlin